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Tilgungsrechner

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Rate und Restschuld
 
Quelle: FMH
Realisierung: ALF AG

Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass keine Tilgung von 1% erreicht wird, wird die Rate entsprechend angehoben.

Sie können auch die Laufzeit des Kredites bis zur kompletten Tilgung vorgeben. Dabei wird unterstellt, dass der angegebene Sollzinssatz während der gesamten Kreditlaufzeit gültig ist.

Immer öfters erlauben Banken auch während der Sollzinsbindung die Veränderung der Tilgungshöhe in Prozent, bezogen auf das Ursprungsdarlehen. Denkbar wäre auch eine Tilgungsveränderung nach der Sollzinsbindung, die bei vielen Darlehen - auch ohne Vereinbarung im Darlehensvertrag - möglich ist.

Eingabe: Jahr der Darlehenszeit und nicht das Kalenderjahr

Die Sondertilgungen können Sie als festen Betrag vorsehen oder in einer prozentualen Angabe, bezogen auf den vertraglich vereinbarten Darlehensbetrag.
Bitte beachten Sie, dass eine Betragsangabe nur dann berücksichtigt wird, wenn die prozentuale Angabe auf Null steht.

Weil Sondertilgung fast immer als eine Option, ohne genau festgelegten Termin und Höhe, vereinbart werden, können und müssen diese vom Kreditgeber nicht im Effektivzins berücksichtigt werden. In dieser Musterberechnung ist dies natürlich möglich, wenn Sie es wünschen.

In die Effektivzinsberechnung nach Preisangaben-Verordnung (PAngV) fließen neben der jeweiligen Ratenzahlung und- verrechnung auch Grundschuldkosten mit ein. Diese werden in diesem Berechnungsteil nicht abgefragt und finden somit keine Berücksichtigung. Bitte verwenden Sie dazu unseren ausführlichen Effektivzinsrechner.

Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass keine Tilgung von 1% erreicht wird, wird die Rate entsprechend angehoben.

Die meisten Darlehensverträge unterstellen nach dem Ende der Sollzinsbindung, dass mit dem gleichen Sollzins weiter gerechnet wird. Dies ist extrem unrealistisch, aber der Gesetzgeber erlaubt es. Hier können Sie den von Ihnen vermuteten Sollzins eintragen.

Der von Ihnen gewählte Sollzinssatz ab dem Ende der Zinsbindung ist niedriger als der ursprüngliche Sollzinssatz. Diese Annahme darf laut Gesetzgeber gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) Anlage zu §6, Satz 2 j) und Satz 2 k) nicht in die Effektivzinsberechnung einfließen. Der Tilgungsverlauf basiert allerdings auf dem Sollzins und somit auf Ihrer gewünschten Eingabe.